Die Puchegger GmbH hat jahrzehntelange Erfahrung im Bau von Radarkabinen – heute können alle Geschwindigkeitsmessgeräte, die in Österreich zugelassen sind, darin verbaut werden. Dies ist dank StVO-Novelle nun auch für alle Gemeindestraßen relevant.
Seit Inkrafttreten der 35. StVO-Novelle mit Juli 2024 können alle Gemeinden – auch jene, die über keinen Gemeindewachkörper verfügen – im Wege und auf Grundlage einer Übertragungsverordnung des jeweiligen Landes punktuelle Geschwindigkeitsmessungen auf Gemeindestraßen durchführen. Als einziger Hersteller bietet die Puchegger GmbH hierfür Radarkabinen, in denen sämtliche Geschwindigkeitsmessgeräte, die durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Österreich zugelassen sind, eingebaut und verwendet werden können.

© Puchegger
Dabei setzt das Unternehmen auf das Motto „alles aus einer Hand“ – von der Beratung hinsichtlich der vielfältigen Möglichkeiten über den Einbau und die Ausgestaltung auch in Fahrzeugen bis hin zur vollumfassenden Abwicklung der genehmigten Maßnahme inklusive Administration und Anzeigeerstattung an die Strafverwaltungsbehörden. Inhaber Martin Puchegger betont: „Wir begleiten Sie vom Beginn bis zur Finalisierung Ihrer punktuellen Geschwindigkeitsmessanlage. Die größte Bedeutung hat für uns jedoch die Betreuung danach – Sie können auf uns zählen!“Die Puchegger GbmH betreut als exklusiver Partner der österreichischen Exekutive bereits über 850 Standorte für Polizei, Landesregierungen und Gemeinden österreichweit. Außerdem ist das Unternehmen seit Jahresbeginn für voraussichtlich fünf Jahre Partner der Bundesbeschaffung GmbH (BBG). Das heißt, das gesamte Produktportfolio ist auch über den E-Shop der BBG abrufbar.